Immatrikulation HS 2010

Wer sich für das HS 2010 als Doktorand einschreiben wollte und auf die reduzierte Kollegiengeldpauschale von 140 Fr statt 640 Fr gehofft hatte, wird bitter enttäuscht: Die Uni verschickt Rechnungen mit den vollen Semestergebühren.

In der Annahme, dass es sich um einen Irrtum handelt, ruft man vielleicht bei der Kanzlei an um die Situation zu erklären. Die Person am anderen Ende tönt völlig entnervt und sagt, sie hätte die Frage schon mehr als 100 Mal beantworten können, schuld sei das Dekanat, sie sicher nicht und der Anrufer auch nicht...
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Die Situation ist also die Folgende: Um sich als Doktorand immatrikulieren zu können, muss man das Studium beendet haben. Nun wurden die Semesterdaten vorverschoben, wodurch der offizielle Studienabschluss ins HS 2010 fällt. Da man also zu Beginn des HS 2010 noch nicht über einen gültigen Studienabschluss verfüge, müsse man die vollen Studiengebühren bezahlen.

Da bereits mit den alten Semesterdaten das Staats erst nach offiziellem Beginn des neuen Semesters abgeschlossen war, trat dieses Problem schon damals auf. Die Studierenden wehrten sich aber vor dem Obergericht des Kantons Zürich, und konnten sich eine "4-Wochen-Klausel" erstreiten (Angaben Kanzlei). Mit den neuen Daten erfolge der Studienabschluss aber erst nach diesen 4 Wochen, wodurch das Urteil hinfällig wird.

Nun könnte man ja erneut eine Beschwerde gegen diese Frechheit einreichen, blöderweise würde dies nur noch uns nützen und nicht mehr unseren Nachfolgern der kommenden Jahre, da diese ja das Staats bereits früher abgeschlossen haben werden.

Mensch ärgere dich nicht. 

Cave: Dies betrifft nur diejenigen unter uns, welche sich nach dem Staats als Doktorand immatrikulieren wollen.

Update: Das Dekanat der medizinischen Fakultät findet diese neue Regelung ebenfalls unfair und will sich bei der Kanzlei dafür einsetzen, dass nur die reduzierte Kollegiengeldpauschale bezahlt werden muss.